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Antwort von Günter Metzges (Campact) an Seehofer

Verden, der 7.2.2006

Sehr geehrter Herr Seehofer, sehr geehrter Herr Koehler,

vielen Dank für Ihre Antwort an die Unterzeichner/innen der Sammelmail, die bis heute morgen von 3765 Menschen unterzeichnet wurde. Im Namen der Campact-Redaktion nehme ich hiermit zu Ihrem Schreiben Stellung. Bitte beachten Sie, dass wir die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Aktion auf der Website http://www.gentechnik-stoppen.de dazu aufrufen, Ihren Brief individuell zu kommentieren. Wir geben dabei die Absenderadresse Ihres Briefes 222@bmelv.de an. Bitte teilen Sie mir mit, wenn eine andere Adresse genutzt werden soll.

Sie anerkennen in Ihrem Schreiben die bestehende Gefahr, dass konventionell bzw. ökologisch bewirtschaftete Felder durch GVO kontaminiert werden können. Sie schreiben weiter, es müsse sichergestellt werden, dass der Anbau gentechnikfreier Pflanzen in Deutschland trotz dieser Kontaminationsgefahr nicht gefährdet werden darf. Das ist begrüßenswert.

Allerdings wird Ihre weitere Argumentation dieser Grundlegung nicht gerecht. Anders als die von Ihnen angeführten ernstzunehmenden Wissenschaftler behaupten andere ernstzunehmende Wissenschaftler das genaue Gegenteil. Danach ist es nicht möglich, durch Anbauregeln die Kontaminationsgefahr befriedigend abzuwenden (Studie vom Joint Research Center der EU-Kommission: Szenarios for Coexistence of Genetically Modified Conventional Organic Crops in European Agriculture, Mai 2002). Eine Freisetzung gentechnisch veränderten Materials mit nachfolgender Auskreuzung in Nutz- oder Wildpflanzen gefährdet mittel- und langfristig die gentechnikfreie Landwirtschaft als Ganzes. Raps-Pflanzen sind z. B. an sich nicht koexistenzfähig.

Sie schreiben, von zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen gehe nach menschlichem Ermessen keine Gefahr für Menschen, Tiere, Pflanzen und Umwelt aus. Studien wie die Farmscale Evaluations, die im Auftrag der britischen Regierung von 2000-2002 durchgeführt wurden, weisen auf Gefährdungen durch gentechnisch veränderte Organismen hin. Sie stellen nicht nur eine massive Beeinträchtigung der Artenvielfalt durch die Ausbringung herbizidresistenter Pflanzen fest, sie zeigen auch, dass Auskreuzung und Kontamination nicht verhindert werden kann. Wie gewährleisten Sie die Rückholbarkeit manipulierter Gensequenzen, wenn sich deren Gefährlichkeit erst Jahre später herausstellt? Statt Koexistenz muss die Nicht-Kontamination gentechnikfreier Pflanzen sicher gestellt werden. Alles deutet darauf hin, dass dies nicht möglich ist.

Habe ich Sie richtig verstanden, dass die gesamtschuldnerische Haftung im Gentechnikgesetz beibehalten wollen. Wenn das so ist, ist das begrüßenswert. Es ist nicht einzusehen, dass gentechnikfrei anbauende Landwirte oder wir Steuerzahler Kosten und Risiken der neuen Technologie tragen sollen. Darüber hinaus muss der Haftungsumfang des Gentechnikgesetzes erheblich erweitert werden. Gentechnik-Landwirte müssen in der Konsequenz auch alle Kosten für die Analyse und Sicherstellung der Nicht-Kontamination zahlen, die den gentechnikfrei wirtschaftenden Landwirten entstehen.

Außerdem müssen allgemeine Kosten für Vermarktungs- und Imageschäden taxiert und den Gentechnik-Produzenten auferlegt werden. Die Drohung des Babykost-Herstellers Hipp, bei großflächigem Gentech-Anbau seine Bio-Rohstoffe im Ausland zu kaufen, ist eine eindringliche Warnung. Nicht zuletzt müssen mögliche allgemeine Umweltschäden ermittelt und aufgenommen werden. Wir gehen davon aus, dass ein Gentechnik-Anbau in Deutschland wirtschaftlich nicht in Frage kommt, wenn die wirtschaftlichen und allgemeinen Kosten realistisch taxiert und in den Preis für Gentechnik-Produkte einfließen.

Sie weisen darauf hin, dass Gentechnik-Produzenten verpflichtet sind, den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zu beobachten und alle Hinweise auf auftretende Schäden unverzüglich zu melden, damit sie aus dem Verkehr gezogen werden. Ich brauche Ihnen nicht zu sagen, dass diese Regelung an sich ein Skandal ist. Hier bewacht der Fuchs den Hühnerstall. Wir fordern ein staatliches, betreiberunabhängiges Monitoring, das nicht interessengeleitet ist. In diesem Zusammenhang weise ich auch auf unseren Protest gegen die Verdunkelungsregelungen im geplanten §28a des Gentechnikgesetzes hin.

Zu den gentechnikfreien Regionen: Das Versprechen, dass Bürger/innen durch kollektiv bindende Entscheidung ihr Schicksal selbst gestalten können, liegt im Wesen der Demokratie. Diese Entscheidungen können nicht alleine dem Markt überlassen werden. Der Markt hat eine dienende Funktion. Insofern sind auf europäischer Ebene die Weichen so zu stellen, dass sich Menschen europäischer Regionen selbst entscheiden können müssen, ob sie sich zur gentechnikfreien Region erklären oder nicht. Eine solche Entscheidung muss dann zwangsläufig bindend für alle Landwirte dieser Region sein. Wir erwarten, dass sich die Bundesregierung bei den anstehenden EU-Verhandlungen zur Regelung der Koexistenz vehement für ein Selbstbestimmungsrecht der Regionen einsetzt.

Es kann und darf nicht sein, dass das Wohl einiger weniger Saatgutkonzerne und weniger Arbeitsplätze in der Gentechnik-Forschung über den Willen der Bürger/innen dieses Landes und der Regionen gestellt werden. Es ist an dieser Stelle nicht mehr nur eine Frage der Gefährdungsbewertung – es geht um die Möglichkeit demokratischer Selbstbestimmung an sich.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Günter Metzges
(Campact e.V.)

PS: Leider habe ich in ihrem Schreiben keinerlei Hinweise auf Fragen der Transparenz gefunden. Erhalten Sie den öffentlichen Zugang zum Standortregister? Gibt es bei Ihnen Bewegung die Informationsbeschränkungen im §28a der dritten Novelle des Gentechnikgesetzes zurückzunehmen?

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