Nimm mit 249.159 Campact-Aktiven Einfluss
auf aktuelle politische Entscheidungen.
Anrede,
vielen Dank für Ihre E-Mail zu den aktuellen Vorgängen bei der Besetzung des Postens des Chefredakteurs beim ZDF. Gerne antworte ich
Ihnen dazu.
Der Verwaltungsrat des ZDF hat am 27. November 2009 den Vertrag seines Chefredakteurs Nikolaus Brender entgegen dem Vorschlag des Intendanten nicht verlängert. Ich teile Ihre Auffassung, dass es sich hierbei um einen skandalösen Vorgang handelt, der nicht allein vom hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch aus reinen parteipolitischen Gründen betrieben wurde. Ein solches Vorgehen bedeutet aus meiner Sicht einen schweren Schaden für den unabhängigen Journalismus und die Rundfunkfreiheit in Deutschland.
Die SPD hatte den Vorschlag für die erneute Berufung von Nikolaus Brender unabhängig von dessen angeblicher politischer Zuordnung unterstützt. Wir haben eindringlich an die Mitglieder des ZDF-Verwaltungsrates appelliert, sich nicht für eine Verletzung der im Grundgesetz garantierten Rundfunkfreiheit zur Verfügung zu stellen. Diesem Appell sind die unionsorientierten Mitglieder des Verwaltungsrates mehrheitlich jedoch leider nicht gefolgt.
Kurt Beck hat als Vorsitzender des Verwaltungsrates deutlich gemacht, dass in der Sitzung kein stichhaltiges Argument vorgetragen worden ist, das dem qualifizierten Vorschlag des Intendanten entgegengestanden hätte. Die SPD-Bundestagsfraktion hat diese Entscheidung des ZDF-Verwaltungsrates deutlich kritisiert und darauf hingewiesen, dass damit in der Personalia Brender ein parteipolitisch motiviertes Agieren der Unionsvertreter zum Ausdruck gekommen ist, das nicht hinnehmbar ist. Dieses stellt die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und die Garantie der Staatsferne grundsätzlich in Frage. Dieses Vorgehen der Union beschädigt nicht nur das ZDF, sondern bringt den öffentlich-rechtlichen Rundfunk insgesamt in eine schwierige Lage.
Die SPD im Bund und in den Ländern hat von Anfang an deutlich gemacht, dass der Vorgang Konsequenzen haben muss. Wir beraten zur Zeit über das Vorgehen, auch mit den Betroffenen aus den Ländern und dem ZDF. Dabei kommen aus unserer Sicht sowohl rechtliche Schritte als auch Änderungen im ZDF-Staatsvertrag in Betracht. Am 04. Dezember 2009 haben Kurt Beck und vier weitere SPD-Länderchefs konkrete Änderungsvorschläge zum ZDF-Staatsvertrag vorgelegt. Ich unterstütze diese Vorschläge ausdrücklich. Sie werden auch in den Medien sowie seitens zahlreicher Staats- und Verfassungsrechtler begrüßt.
Der derzeitige ZDF-Staatsvertrag leidet unter schwerwiegenden Mängeln, die das sachlich nicht begründete Vorgehen der Union in Sachen Brender erst möglich gemacht haben. Ziel muss es deshalb sein, durch Änderungen an der Zusammensetzung von Fernseh- und Verwaltungsrat die Staatsferne des ZDF zu gewährleisten und zugleich sicher zu stellen, dass ein Personalvorschlag des Intendanten nicht aus sachfremden Erwägungen heraus abgelehnt werden kann. Beiden Gesichtspunkten würde durch die von Kurt Beck vorgeschlagenen Änderungen Rechnung getragen werden.
Vom Verfahren her halte ich es für richtig, zunächst den Weg einer Änderung des Staatsvertrages zu gehen, bevor über einen möglichen Gang nach Karlsruhe entschieden wird. Dies ist nicht zuletzt mit Blick auf das ZDF und die dort tätigen Journalistinnen und Journalisten wichtig. Am 15. Februar 2010 wird sich die Rundfunkkommission der Länder mit den Vorschlägen Kurt Becks befassen. Wenn alle Länder mitziehen, kann eine Vertragsänderung deutlich schneller zum Ziel und zu Rechtssicherheit führen, als ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, dass dann auch erst noch umgesetzt werden muss.
Dennoch leitet die SPD bereits jetzt Vorarbeiten für ein Normenkontrollverfahren ein. Wir bereiten uns damit für den Fall vor, dass die Initiative von Kurt Beck von den CDU regierten Ländern zurückgewiesen wird. Sollte sich die Union also einer substanziellen Änderung des ZDF-Staatsvertrages verschließen, wird die SPD-Bundestagsfraktion die Initiative ergreifen, um dessen Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen.
Ziel aller Beteiligten muss es meiner Meinung nach sein, zukünftig in vergleichbaren Fällen eine sachlich nicht begründete Personalentscheidung auszuschließen und die Unabhängigkeit des ZDF auf eine rechtlich solide Grundlage zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Edelgard Bulmahn, MdB